Jugendschutz & Muttizettel
Published on August 28, 2011 by admin · 1 Comment
Seit dem 1. April 2004 ist ein neuer Jugendschutz in Kraft, nachdem folgende Kriterien erfüllt werden müssen wenn Du 16 oder 17 Jahre alt bist und eine Disco auch nach 24 Uhr besuchen möchtest!
- Du musst immer einen Personalausweis mit Dir führen (auch wenn Du 18 oder älter bist)
- Wenn Du 16 oder 17 Jahre alt bist, musst Du in Begleitung einer bereits volljährigen Person sein, die von Deinen Erziehungsberechtigten (i. d. R. die Eltern) schriftlich die Erziehungspflicht für die Zeit während Deines Aufenthalts in der Disco übertragen bekommt. (Gilt auch bei Geschwistern oder anderen Verwandten)
- Du musst dieses Schriftstück den gesamten Abend mit führen und auf Verlangen vorweisen können.
- Deine volljährige Begleitperson darf die Veranstaltung nicht ohne Dich verlassen.
gemäß des Jugendschutzgesetzes
[ MUTTIZETTEL ]

Hi!
Ich bin 17, habe aber noch kein Personalausweis. Würde ein Schülerausweis noch gehen?